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Boxer Club of Czech Republic

Atibox

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ÈKS
PFLICHTENHEFT



ATIBOX (Association Technique International Du Boxer) AFFILÉE Á LA FCI

Pflichtenheft
für die Durchführung der ATIBOX FH Weltmeisterschaft und Wettbewerbe Das vorliegende Pflichtenheft wurde in der Sitzung des ATIBOX-Präsidiums am 13.09.2013 in Velbert (Deutschland) genehmigt. Es ersetzt alle früheren Regelungen.

1. Bewerbung und Vergabe
1.1. Die „ATIBOX FH Weltmeisterschaft und Wettbewerbe“ werden jährlich am ersten oder zweiten Wochenende im November durchgeführt. Landesorganisationen (LAO), welche diese WM durchführen wollen, melden sich mindestens 2 Jahre vorher beim Vorsitzenden der ATBOX Leistungskommission schriftlich an.

Die Anmeldung muss enthalten:
• Name der LAO
• Veranstaltungsort der Weltmeisterschaft und verbindliches Veranstaltungsdatum
• Name und Adresse des verantwortlichen Organisationsleiters


1.2. Die ATIBOX Leistungskommission prüft die eingegangen Bewerbungen der LAO, danach werden die Bewerbungen mit einer Empfehlung der Kommission dem ATIBOX-Präsidium übermittelt. Die Vergabe erfolgt durch Mehrheitsbeschluss im ATIBOX-Präsidium. Das ATIBOX-Präsidium beauftragt die gewählte LAO mit der Organisation und Durchführung der WM.

1.3. Die LAO, der die Durchführung übertragen wird, trägt die volle Verantwortung für eine reibungslose Abwicklung.

1.4. Spätestens im Juli des Jahres sind die LAO der ATIBOX von der organisierenden LAO zur Teilnahme einzuladen. Zu diesem Zeitpunkt soll es auch bereits einen entsprechenden Internetauftritt (Homepage) mit Hinweisen für Ansprechpartner, Hotelvermittlung, Meldeformular, Lageplan, Anfahrtsbeschreibung, Gelände etc. der organisierenden LAO geben.

1.5. Die Höhe des Meldegeldes legt das ATIBOX-Präsidium fest. Das Meldegeld beträgt derzeit 50 EUR. Von der ATIBOX erhält die ausrichtende LAO einen Zuschuss in Höhe von derzeit 1000 EUR.

2. Organisation
2.1. Es muss ein Katalog aufliegen, in dem alle Teilnehmer und der Zeitplan erscheinen müssen. Die Länder sind in alphabetischer Reihenfolge in der jeweiligen Landessprache der LAO aufzulisten. Die Teilnehmer erhalten eine Katalognummer bzw. einen Startcode, die sie während der Wettkämpfe sichtbar tragen müssen. Die wichtigsten Teile des Kataloges müssen mindestens in zwei ATIBOX-Sprachen verfasst sein, wobei eine Sprache davon Deutsch sein muss.

2.2. Während der ganzen Dauer der Veranstaltung ist der Stützpunkt der Veranstaltung mit den Fahnen der teilnehmenden LAO sowie der ATIBOX-Fahne zu schmücken. Die gestifteten Ehrenpreise können im Programm aufgeführt werden.

2.3. Alle Ergebnisse müssen laufend auf einer öffentlich gut sichtbaren Resultattafel eingetragen werden.

3. Prüfungsleiter
3.1. Die durchführende LAO hat für jede Klasse einen qualifizierten Prüfungsleiter zu stellen. Seine Arbeit umfasst speziell:
• Technische Abwicklung der Prüfung
• Bereitstellung, Einteilung und Ausstattung eines hinreichend großen Prüfungsgeländes
• Bereitstellung einer genügenden Anzahl von qualifizierten Helfern (Ordner, Fährten– leger, Büropersonal)
• Vorbereiten der Bewertungsblätter für die Prüfungsrichter
• Zuverlässiges, schnelles Erarbeiten der Prüfungsergebnisse zur Ermittlung des Siegers und der Rangfolge

4. Prüfungsanlage und Ablauf
4.1. Die ATIBOX FH Weltmeisterschaft wird nach FH 2 (IPO) ausgetragen, der Wettbewerb 2 in FH 1 (IPO) und der Wettbewerb 1 in FPr. 1 (IPO).

4.2. Das Fährtengelände sollte allen Teilnehmern gleiche Bedingungen erlauben. Das Gelände muss nicht aus einheitlichem Boden bestehen. Es ist auch abwechselndes Gelände wie Wiesen, Acker oder mit niederen Pflanzen bebauter Boden erlaubt. Hindernisse, wie Zäune, Gräben oder ähnliches sind erlaubt, wenn die Überwindung dem Hund und dem Hundeführer keine besonderen Schwierigkeiten bereitet. Der Fährtenaufsichtsperson ist eine Geländeskizze im Maßstab 1:5000 zu übergeben in der die Fährten eingezeichnet sind. Es müssen mindestens 3 qualifizierte Fährtenleger zur Verfügung stehen.

4.3. Es ist ein Zeitplan zu erstellen, aus welchem jeder Teilnehmer seine Startzeit ersehen kann.

4.4. Den Teilnehmern ist für das Fährtentraining ein entsprechendes Trainingsgelände zuzuweisen.

4.5. Vor Beginn der Prüfung hat eine tierärztliche Kontrolle stattzufinden. Kranke und ansteckungsverdächtig erscheinende Hunde sind nicht zugelassen. Hitzige Hündinnen sind zugelassen unter der Bedingung, dass sie von den anderen Teilnehmern abgesondert zu halten sind. Die tierärztliche Kontrolle muss vor der Auslosung beendet sein. Für die Wesenskontrolle sind die beiden nominierten Prüfungsrichter zuständig. Bei dieser Kontrolle muss auch die Identitätskontrolle (Überprüfen der Chip-Nummer) durchgeführt werden.

4.6. Die Verwendung von E-Geräten, Dressurhalsbänder (Stachelhalsbänder), Elektroschockgeräten und sonstige Zwangsmittel sind während der gesamten Veranstaltung und im gesamten Umfeld, unabhängig von der Gesetzeslage des Veranstaltungslandes, verboten. Hundeführer, denen ein Verstoß gegen diese Regelung nachzuweisen ist, werden sofort disqualifiziert. Für Schäden, die dadurch dem Veranstalter entstanden sind, haftet der Hundeführer. Die Beschuldigung muss schriftlich und mit Zeugen belegt werden.

4.7. Vor Beginn der WM beruft der Vorsitzende bzw. ein Mitglied der ATIBOX Leistungskommission eine Sitzung ein, an der die Fährtenaufsichtsperson, Prüfungsrichter, und der Organisationsleiter teilzunehmen haben. Um eine gute Kommunikation zu gewährleisten, müssen Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden.

4.8. Vor Beginn der WM beruft der Vorsitzende bzw. ein Mitglied der ATIBOX Leistungskommission eine Mannschaftsführersitzung ein, an der die Fährtenaufsichtsperson, Prüfungsrichter, Organisationsleiter, Prüfungsleiter und die Mannschaftsführer teilzunehmen haben. In der Mannschaftsführersitzung wird die Reihenfolge in der die Länder zur Verlosung kommen, durch das Los bestimmt. Die Teilnehmer aus dem Veranstalterland bekommen das letzte Los. Um eine gute Kommunikation zu gewährleisten, müssen vom Veranstalter Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden.

4.9. Die Verlosung der Gruppen erfolgt öffentlich am Vorabend der WM. Die Katalognummer mit der zugelosten Gruppennummer muss optisch für alle Teilnehmer sichtbar gemacht werden. Die Teilnehmer der veranstaltenden LAO nehmen als letzte an der Verlosung der Gruppen teil. Die Startreihenfolge innerhalb der Gruppen wird an beiden Wettkampftagen im Fährtengelände unmittelbar vor der ersten Startzeit der jeweiligen Gruppe ermittelt.

4.10. Die Länge der Fährten kann in Absprache des Organisationsleiters mit den beiden Prüfungsrichtern und der Fährtenaufsichtsperson verkürzt werden. Die bestimmte Länge und Informationen über das Gelände sind den Teilnehmern bekannt zu geben. Die verwendeten Gegenstände müssen vor der WM auf der offiziellen Homepage des Veranstalters mit Bild veröffentlicht werden.

4.11. Bei der Siegerehrung werden zuerst Wettbewerb 1, dann Wettbewerb 2 und am Ende als Höhepunkt, die WM-Klasse bekannt gegeben (jeweils von hinten beginnend: Rang 3 – 2 – 1). Für den Erstplatzierten der WM-Klasse wird die jeweilige Nationalhymne gespielt.

5. Prüfungsrichter und Aufsichtspersonen
5.1. Die beiden Prüfungsrichter (1 Prüfungsrichter für Wettbewerb 1+2, 1 Prüfungsrichter für die WM-Klasse) werden von der ATIBOX Leistungskommission bestimmt. Der kynologische Lebenslauf dieser ausgewählten Prüfungsrichter muss im Katalog und auf der Homepage der Veranstaltung angeführt werden. Bei der Auswahl der Prüfungsrichter sollen die an der WM teilnehmenden LAO turnusmäßig berücksichtigt werden. Durch Los wird am Vorabend der WM ermittelt, welche Klasse durch welchen der beiden nominierten Prüfungsrichter bewertet wird.

5.2. Die ATIBOX Leistungskommission wählt eine Aufsichtsperson aus den beiden vorgesehenen Prüfungsrichtern aus, welche die Aufgaben des Hauptrichters übernimmt. Er ist für die Einhaltung sämtlicher Vorschriften der Prüfungsordnung und des Pflichtenheftes verantwortlich. Die organisierende LAO und die Teilnehmer haben die Weisungen des Hauptrichters in jeder Beziehung zu folgen.

5.3. Die Aufsichtsperson (Hauptrichter) darf nicht aus der organisierenden LAO stammen.

5.4. Die ATIBOX Leistungskommission wählt im Einvernehmen mit der organisierenden LAO einen Prüfungsrichter als Fährtenaufsichtsperson für die Fährtenarbeit. Der kynologische Lebenslauf dieser ausgewählten Aufsichtsperson muss im Katalog bzw. auf der Homepage der Veranstaltung angeführt werden. Die Pflichten der Fährtenaufsichtsperson in
Zusammenarbeit mit der Organisation sind:
• bei der Auswahl des Fährtengeländes mitzuwirken
• bei der Erstellung des Fährten-Zeitplanes mitzuwirken
• die Fährtenleger einzuweisen, eventuell zu instruieren
• die Art der Gegenstände und die Reihenfolge des Auslegens festzulegen
• die Nummerierung der Gegenstände und der Fährtentafeln zu veranlassen
• das Verwittern der Gegenstände und das ordnungsgemäße Legen der einzelnen Fährten zu kontrollieren und für den amtierenden Prüfungsrichter zu bestätigen
• eine Fährte dann neu legen zu lassen, wenn sie durch äußere, fremde Einflüsse unbrauchbar gemacht wurde, zum Beispiel durch Veränderung des Geländes durch landwirtschaftliche Arbeiten, größere Menschentruppen usw.
Die Fährtenaufsichtsperson hat folgende Rechte: • Ablehnen eines Geländeabschnittes, der durch unvorhergesehene Veränderungen in der Bodenbeschaffenheit stark von den übrigen Fährten abweicht
• Ablehnen eines Fährtenlegers, wenn er die Anweisungen wiederholt nicht befolgt

5.5. Beherrschen die Prüfungsrichter bzw. Aufsichtspersonen nur eine Sprache, ist von der durchführenden LAO ein Dolmetscher beizustellen, der sich im Prüfungsablauf auskennt, kynologische Kenntnisse aufweist und volle Diskretion zu wahren hat.

5.6. Das Urteil der Prüfungsrichter ist endgültig und unanfechtbar.

5.7. Die Kosten von Unterkunft und Verpflegung für die Fährtenaufsichtsperson sowie die Prüfungsrichter werden durch die organisierende LAO getragen. Das Tagegeld und die Reisekosten für die Fährtenaufsichtsperson und die Prüfungsrichter tragen die LAO aus denen sie kommen.

6. Zulassung und Anmeldung der Teilnehmer
6.1. Die Gesamtzahl der Teilnehmer an der WM ist nicht beschränkt. Wenn es die Verhältnisse erfordern, kann der Organisator nach Rücksprache mit der ATIBOX Leistungskommission eine Beschränkung vornehmen.

6.2. Der Teilnehmer muss Mitglied einer LAO sein, die der FCI und der ATIBOX angeschlossen ist. Das Startrecht für eine LAO kann nach zwei Prinzipien, deren Anwendung der LAO überlassen bleibt, erfolgen:
• Staatsangehörigkeit
• Residence habituell (laut den FCI-Zuchtbestimmungen)
• Der Hundebesitzer muss die Staatsbürgerschaft jenes Landes haben, für welches sein/ihr Hund am Wettbewerb teilnimmt, oder muss seinen/ihren ständigen Lebensmittelpunkt (Steuerpflicht) seit mindestens 12 Monaten in jenem Land haben, für welches sein/ihr Hund im Wettbewerb antritt. Sofern der Hundebesitzer eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzt, kann er/sie ohne Einschränkung das eine oder das andere Land wählen. Falls Schwierigkeiten auftreten, so sind diese zwecks endgültiger Regelung dem ATIBOX-Präsidium zu melden.

• Ungeachtet seiner/ihrer Nationalität, darf der Hundeführer nur für ein einziges Land starten und ist berechtigt, zwei Hunde zu führen.

• Die Hunde müssen mindestens 6 Monate lang im Zuchtbuch jenes Landes eingetragen oder registriert sein, für das er im Wettbewerb antritt.

6.3. Mitglieder des Organisationskomitees und Mitglieder der ATIBOX Leistungskommission, die während der WM eine offizielle Funktion übernehmen, dürfen als Hundeführer nicht teilnehmen.

6.4. Zur WM-Klasse können nur von der LAO Hunde zugelassen werden, die vorher (im Zeitraum nach der letzten bis zur folgenden ATIBOX FH WM) mindestens eine Prüfung nach der FH 2 (IPO) oder gleichwertig bestanden haben. Für den Wettbewerb 1 (FPr.1, IPO) dürfen von der LAO nur Hunde zugelassen werden, die ein Mindestalter von 15 Monaten und ein Höchstalter von 4 Jahren aufweisen. Im Wettbewerb 2 (FH 1, IPO) dürfen nur Hunde zugelassen werden, die ein Mindestalter von 18 Monaten aufweisen.

Hunde, die eine Prüfung der Stufe FH 2 (PO) oder gleichwertig bestanden haben und älter als 4 Jahre sind, müssen in der WM-Klasse starten. Es steht den LAO frei, strengere Qualifikiationsbestimmungen für die Zulassung zu den Wettbewerben der ATIBOX FH WM in ihrer Zuständigkeit zu erlassen.

6.5. Der Hund muss in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch eingetragen oder registriert sein. Kastrierte Hündinnen und Rüden sind zugelassen. Weiße, Monorchide und Kryptorchide sind ebenfalls zugelassen.

6.6. Die LAO haben die Anmeldungen gesammelt vor dem Meldeschluss dem Organisator zu übermitteln. Die Anmeldung muss folgende Daten enthalten:
• Name der LAO
• Klasse in der gestartet wird
• Name, Anschrift, Telefon, E-Mail des/der Mannschaftsführer(s)
• Name, Anschrift, Telefon, E-Mail des Teilnehmers
• Name, Anschrift, Telefon, E-Mail des Besitzers
• Name des Hundes, Wurftag, Zuchtbuchnummer, Identitätskennzeichnung (Chip), Ausbildungskennzeichen, Vater, Mutter, Züchter

Die Anmeldung muss durch die LAO (Mannschaftsführer, Leistungsreferent oder Präsident) unterschrieben und übersendet werden.

6.7. Die namentlichen Meldungen müssen durch die LAO zum in der Einladung angegebenen Meldeschluss beim Organisationsleiter (Meldestelle) eingetroffen sein. Dieser bestätigt die Annahme der Meldungen schriftlich (E-Mail) oder durch Veröffentlichung der Starter auf der offiziellen Homepage der Veranstaltung.

6.8. Meldungen, die nicht berücksichtigt werden können, sind der betreffenden LAO sofort schriftlich (E-Mail) zur Kenntnis zu bringen.

6.9. Hundeführer, die ihr Leistungsheft oder das Impfzeugnis und die Ahnentafel nicht vorweisen können, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.

7. Leistungsheft
7.1. Die Teilnehmer müssen ein von ihrer LAO ausgestelltes Leistungsheft vorweisen. Die Leistungshefte sind gesammelt pro LAO vor Beginn der WM dem Organisator zu übergeben.

7.2. Im Leistungsheft jedes Teilnehmers muss neben den Ergebnissen deutlich die Bezeichnung „ATIBOX FH-Weltmeisterschaft” und das Jahr eingetragen werden.

8. Reihung und Titel
8.1. Der Teilnehmer mit der höchsten Gesamtpunktzahl in der WM-Klasse ist der Sieger dem der Titel „ATIBOX FH Weltmeister 20xx“ (Datumangabe) zuerkannt wird. In den Wettbewerben werden die Titel „Sieger Wettbewerb 2 20xx“ und „Sieger Wettbewerb 1 20xx“ vergeben.

8.2. Bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Punktzahl bei „Halten der Fährte“. Bei gleichen Einzelergebnissen „Halten der Fährte“ und „Gegenstände“ werden die Teilnehmer ex aequo im gleichen Rang eingereiht.

8.3. Die organisierende LAO hat die Rangliste mit Namen und Nation der Teilnehmer auf der offiziellen Homepage zu veröffentlichen. Bei der Aufstellung der Rangliste werden erst die Hundeführer mit ihren Hunden aufgeführt, welche die Prüfung positiv absolviert haben. Numerisch fortlaufend werden dann gemäß der erhaltenen Punktzahl die anderen Teilnehmer ohne Rang aufgeführt. Eine Platzierung (Rang) in allen Klassen ist nur gegeben, wenn die Prüfung positiv (mindestens 70 Punkte) verlaufen ist.

9. Ehrenpreise
9.1. Für die Ehrenpreise und Erinnerungsgaben ist die organisierende LAO verantwortlich.

9.2. Für jeden Teilnehmer ist ein Erinnerungspreis vorzusehen, für alle Ränge (Platzierungen) jedes Wettbewerbs ist eine Urkunde auszugeben.

9.3. Für die ersten drei Ränge WM-Klasse, Wettbewerb 2 und Wettbewerb 1 sind Preise vorzusehen. Die Preise in der WM-Klasse müssen sich optisch oder in der Größe deutlich von den Preisen in den Wettbewerben unterscheiden.

10. Proteste
10.1. Die Richterentscheidung ist endgültig und unanfechtbar. Einsprüche sind nur wegen Nichteinhaltung der Prüfungsordnung möglich. Ein Einspruch ist vom Mannschaftsführer bei der Aufsichtsperson (Hauptrichter) einzubringen. Die Kaution beträgt € 300, die zu Gunsten der organisierenden LAO verfallen, wenn der Einspruch abgelehnt wird.

10.2. Die Verhandlung führt der Vorsitzende der ATIBOX Leistungskommission bzw. sein Vertreter. Die Entscheidung über Einsprüche fällen die beiden Prüfungsrichter, die Fährtenaufsichtsperson und der Prüfungsleiter.

11. Versicherung
11.1. Der Veranstalter muss für ausreichenden Versicherungsschutz der Mitarbeiter, Aufsichtspersonen und Prüfungsrichter abgeschlossen haben.

11.2. Jeder Teilnehmer hat für Schäden, die sein Hund verursacht, selbst aufzukommen. Es dürfen von den LAO nur Hunde gemeldet werden, bei denen geprüft wurde, dass deren Hundehalter eine eigene, gültige Haftpflichtversicherung nachweisen kann.

11.3. Die örtlichen Veterinärbestimmungen müssen eingehalten werden.

12. Allgemeines
12.1. Grundsätzlich sind die im Leitfaden für die internationalen Gebrauchshundeprüfungen und die internationalen Fährtenhundeprüfungen der FCI in der aktuell gültigen Fassung festgelegten Bestimmungen maßgebend und genau einzuhalten.

12.2. In Zweifelsfällen und Angelegenheiten die WM betreffend, die in diesem Pflichtenheft nicht geregelt sind, entscheidet endgültig die Mehrheit der jeweiligen 2 Prüfungsrichter und der Fährtenaufsicht. Der deutsche Text ist die Originalfassung.

Dieses Pflichtenheft wurde durch die ATIBOX Leistungskommission erstellt und durch das ATIBOX-Präsidium in Velbert (Deutschland) am 13.09.2013 genehmigt.

Es tritt am 01.01.2014 in Kraft.

Verfasser:
Udo Herrmann /D
Karl Klingenbrunner /A
Bernhard Knopek /D